Entdecken Sie unsere Kurse in Anzère
Bedingungen
Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Um mehr zu erfahren über ESS Protect zu erfahren, begeben Sie sich zum Ende dieser Seite.
Allgemeine Bestimmungen
Adresse: Schweizer Ski- und Snowboardschule Anzère Sàrl, Immeuble Emeraudes, Rte d'Anzère 3, 1972 Anzère, Schweiz (ESS Anzère)
IDE: CHE-102-393.001
Gruppen und Privatunterricht
Die Schüler werden nach ihrem tatsächlichen Niveau eingeteilt, gemäss den Tests, welche von unseren Skilehrern auf den Pisten durchgeführt werden.
Für die Eröffnung eines Gruppenkurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erforderlich.
Es obliegt dem Kunden an SSS Anzère die genauen Informationen über ihre Identität, ihre Kapazitäten und ihr Niveau mitzuteilen, damit SSS Anzère sie beraten und bei den für sie geeigneten Diensten anmelden kann. SSS Anzère kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Kunde aufgrund ungenauer Informationen nicht in der Lage ist, die Aktivität zu verfolgen.
Die Medaillen der Swiss Snow League sind im Preis der Woche für Gruppen- und Privatunterricht (mindestens 8 Stunden) inbegriffen. Für eine kürzere Dauer ist es möglich, die Medaillen im Büro der SSS Anzère zu kaufen.
Das Tragen eines Helmes ist für Kinder obligatorisch und wird für Erwachsene höchstens empfohlen.
Für alle Freestyle- oder Freeride-Kurse ist ein Helm obligatorisch und ein Rückenschutz erforderlich.
Aus Sicherheitsgründen müssen alle unsere Teilnehmer für den Schneesport angemessen ausgerüstet sein (Handschuhe, Mützen, Jacken, Skihosen).
Die Ausrüstung (Ski, Snowboard...) muss in gutem Zustand und von einem Fachmann eingestellt worden sein.
Die SSS Anzère behält sich das Recht vor, Teilnehmer, welche sich nicht an diese Regeln halten, anzunehmen oder abzulehnen.
Der Skipass und die Leihausrüstung sind nicht im Preis unseres Unterrichts inbegriffen. (Kinder fahren bis zum Alter von 6 Jahren kostenlos Ski. Der Zauberteppich auf dem Dorfplatz ist für alle kostenlos).
Preise
Die von unseren Teilnehmer zur Verfügung gestellten Informationen werden nur für den exklusiven Gebrauch der SSS Anzère verwendet und streng vertraulich behandelt. SSS Anzère kann diese Daten für kommerzielle Zwecke (Versand von Werbung, Mailing) verwenden, sofern der Teilnehmer nicht schriftlich etwas anderes beantragt. Die Daten der Kunden von ESS Anzère bleiben für die Nutzung von SSS Anzère erhalten und werden nicht an Dritte weitergegeben. SSS Anzère verpflichtet sich, eine angemessene Anzahl von Anzeigen an seine Kunden zu senden.
Wenn der Teilnehmer die Dienstleistung mehr als 15 Tage vor dem Datum der ersten Dienstleistung annulliert, wird die Dienstleistung vollständig zurückerstattet. In jedem Fall behält die Schweizer Ski- und Snowboardschule von Anzère 5% zur Deckung der finanziellen Kosten ein. Wenn der Teilnehmer innerhalb der 15 Tage vor der Lektion storniert, werden 20% des Gesamtbetrags der Buchung von der SSS Anzère als Buchungsgebühr einbehalten. Alle Stornierungen, die innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn erfolgen, werden nicht zurückerstattet. Verschiebungen werden nur akzeptiert, wenn sie 72 Stunden vor Beginn des Dienstes beantragt werden, je nach Verfügbarkeit der Skilehrer. Im Falle einer Rückerstattung eines Kurses hat SSS Anzère 45 Tage Zeit, um die Rückerstattung vorzunehmen. Rückerstattungen werden per Banküberweisung vorgenommen.
Versicherung “ESS-Protect”
"ESS-Protect" ist eine Versicherung, die dem Kunden angeboten wird, um die bei SSS Anzère gekauften Kurse, im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder wenn die Kurse aufgrund der Schliessung des Skigebiets oder der Schliessung der Skiliftanlagen nicht stattfinden, zu versichern.
Versicherer
Versicherungsnehmer
Versicherte Leistungen
Höhe der Prämie
CHF 5.- pro Tag und Person.
Gültigkeit der Versicherung
Gegenstand des Vertrages
Der Versicherer garantiert die anteilsmässige Rückerstattung oder den Ersatz der versäumten Kurse gemäß den unten aufgeführten Versicherungsbedingungen.
Versicherungsbedingungen
"ESS-Protect" bietet die oben genannten Vorteile in den folgenden Situationen
- Bei einem Unfall des Versicherten und nur gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses.
- Im Krankheitsfall des Versicherten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses während der Gültigkeitsdauer der ausgestellten Versicherung.
- Im Falle einer vollständigen Schliessung des Skigebiets.
- Bei teilweiser Schliessung eines Skigebietes, und nur dann, wenn es dem Versicherer nicht möglich ist, den Kurs zu verlegen (Zeit und Ort).
Rückerstattung
Rechtliche Grundlagen
Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht und der Gerichtsstand ist in Sion. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) und des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Ausschlüsse von der Deckung
Alle anderen als die unter Punkt 7 genannten Situationen.
Gebrauch von Drogen, Betäubungsmitteln, Medikamenten, die nicht von einem Arzt verschrieben wurden
Intoxikation, vorsätzliche Handlungen und Tollwut, bewusste Missachtung offizieller Verbote. Selbstmord, versuchter Selbstmord oder Selbstverletzung.
- Unsere Pässe sind nur dann rückerstattbar, wenn 100% der Bergbahnen / Lifte geschlossen sind.
Ausnahmesituation : COVID-19
Im Falle einer aussergewöhnlichen Schliessung des Skigebietes oder falls es unmöglich ist die Dienstleistung aufgrund des COVID-19 zu erbringen, wird eine Rückerstattung vorgenommen. Ein Betrag von CHF. 10.- pro Dossier wird für Verwaltungskosten abgezogen.